Die Verwaltungskörper
Die österreichische Sozialversicherung wird nach dem Prinzip der Selbstverwaltung geführt.
Die Betriebskrankenkasse Zeltweg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und als solche Träger der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Die Verwaltungskörper:
Die Betriebskrankenkasse Zeltweg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und als solche Träger der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Die Verwaltungskörper:
Die Verwaltungskörper bestehen aus Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber (Versicherungsvertreter). Die Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstnehmer sind von der Bundesarbeitskammer, die Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstgeber von der Wirtschaftskammer Österreich zu entsenden.
Der Vorstand
Zahl der Versicherungsvertreter: 5 (4 DN / 1 DG)
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung hat der vom Vorstand gewählte Obmann.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung hat der vom Vorstand gewählte Obmann.
Die Generalversammlung
Zahl der Versicherungsvertreter: 10 (8 DN / 2 DG)
Der Generalversammlung sind nachstehende Beschlussfassungen vorbehalten:
Der Generalversammlung sind nachstehende Beschlussfassungen vorbehalten:
- Jahresvoranschlag
- Jahresbericht (Rechnungsabschluss) und Entlastung des Vorstandes
- Zuweisungen an den Unterstützungsfonds
- Satzung und deren Änderungen
Die Kontrollversammlung
Zahl der Versicherungsvertreter: 5 (1 DN / 4 DG)
Die Kontrollversammlung überwacht die Gebarung der Kasse und stellt den Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung des Vorstandes in der Generalversammlung. Die Kontrollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.
Die Kontrollversammlung überwacht die Gebarung der Kasse und stellt den Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung des Vorstandes in der Generalversammlung. Die Kontrollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.

